1. Tätigkeit:
Wir führen entgeltlich eine Nachweis-und Vermittlungstätigkeit für unsere Kunden aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist es uns ausdrücklich gestattet, für beide Parteien tätig zu werden.
2. Vertraulichkeit:
Sämtliche Angebote und Angaben sind ausschließlich für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, die gemachten Angaben vertraulich zu behandeln, und nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Empfänger gegen dieses
Vertraulichkeitsgebot, behalten wir uns Schadenersatzansprüche vor.
3. Haftung, Schadensersatz:
Alle Angaben und Informationen beruhen auf uns erteilten Auskünften Dritter. Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen können wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Schadensersatzansprüche uns gegenüber bleiben auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
4. Entstehen des Provisionsanspruch und Fälligkeit:
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung oder unseren Nachweis zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
5. Informationspflichten des Auftraggebers:
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Termin zu informieren. Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages
zu informieren, und uns eine Vertragsabschrift mit Nebenabreden zukommen zu lassen.
6. Schlussbestimmungen:
Für den Maklervertrag gilt das Recht er Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vollkaufleuten ist Magdeburg.